Der Verhaltenskodex, dessen Einhaltung jeder DGQ-/EOQ-Auditor schriftlich erklärt, beinhaltet u. a. folgende Einzelpunkte:
Er dient der ethisch geprägten, fachmännischen Verhaltensweise der Inhaber branchenunabhängig auf allen Gebieten des Qualitätsmanagements.
Einsatz der beruflichen Fähigkeiten unter Beachtung geltender Gesetze und Wahrung der Prinzipien der Ehrlich- und Redlichkeit.
Verpflichtung zur Weiterentwicklung der eigenen fachmännischen Kompetenz.
Beachtung im öffentlichen Interesse liegender Belange zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.
Wahrung von Ansehen und Ruf des Berufsstandes.
Verbot der nicht-sachlichen und nicht-wahrheitsgemäßen Werbung.
Vorgaben zur Übernahme von Aufträgen (bzgl. Interessenskonflikt und Kompetenz).
Verschwiegenheitsverpflichtung für Informationen, die aus einer beruflichen Tätigkeit erlangt wurden, Verbot der unlauteren Verwendung dieser Informationen.
Verbot ungerechtfertigter oder unangebrachter Kritik an anderen Mitgliedern des Berufszweiges oder Kollegen.
Aufsichtspflicht für Personen, die unter fachlicher Anleitung stehen, Weiterentwicklung deren fachlicher Kompetenz.
Verpflichtung zur Darlegung eventuell vorliegender Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handeln als Auditor gegenüber der DGQ sowie deren Behandlung.