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Erreichung, Überwachung und Aufrechterhaltung meiner Personalzertifizierungen:
A) Personalzertifizierung durch die DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität)
Die Aufrechterhaltung meiner Personalqualifikation wird nach der erstmaligen Erteilung
durch die Personalzertifizierungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen überwacht
(wiederholte Requalifi-kationen). Sie erfolgt: |
1. durch Nachweis praktischer Auditerfahrungen
und
2. durch entsprechende, theoretische Schulungsnachweise
und
3. durch einen Verhaltenskodex für DGQ- und EOQ-Auditoren
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Diese Personalzertifizierung
A) ist zwingende Voraussetzung für die |
B) Berufung und Zulassung durch die
Zertifizierungsstelle:
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Die Auditorenqualifikation habe ich über die Stufen Hospitant, Experte,
Co-Auditor und Lead-Auditor erreicht. Jede davon ist an feste Kriterien gebunden.
Meine Auditorenqualifikation wird, nach Berufung und Zulassung, durch die System-Zertifizierungsgesellschaft
überwacht. Diese ist wiederum gegenüber der TGA (Trägergemeinschaft Akkreditierung) nachweispflichtig.
Die Zertifizierungsstelle muss darüber Auskunft erteilen, welche Anforderungen an Prüfungsbeauftragte
und Zertifizierungspersonal bestehen. Weiterhin muss sie darlegen, wie sie sicherstellt, dass das Personal
sich durch entsprechende Schulungsmaßnahmen auf dem letzten Stand der Information befindet.
Überwachungsmaßnahmen (Monitorings), denen ich unterliege, gewährleisten, dass ich auch weiterhin
praktisch die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Zulassung und Berufung erfülle.
Das Ergebnis aus allen genannten Punkten, die Nachweise meiner einzelnen Personalzertifizierungen in den Bereichen Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit können Sie durch Klicken auf den enstprechenden Link einsehen. | |
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